Bodenrecht
Ihre Ansprechspartner: | Urs Kilchenmann Telefon 032 627 63 30 |
Eveline Schmutz Telefon 032 627 25 06 |
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) enthält Bestimmungen über:
- den Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken
- die Parzellierung landwirtschaftlicher Grundstücke
Mit dem Bodenrecht soll das bäuerliche Grundeigentum gefördert und namentlich die Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes gestärkt werden.
Wer ein landwirtschaftliches Grundstück, das grösser als 25 Aren ist, oder ein landwirtschaftliches Gewerbe kaufen will, braucht eine Bewilligung.
Folgende Kriterien müssen geprüft und eingehalten sein:
- der Käufer muss das Grundstück selber bewirtschaften
- der Preis darf nicht übersetzt sein
- das Grundstück muss im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich liegen

