Partnerschaft
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Welches Zivilstandsamt ist zuständig?
Gleichgeschlechtliche Paare, die sich in der Schweiz registrieren lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Partnerin oder des Partners. Dort sind auch frühestens drei Monate vor dem geplanten Registrierungsdatums die erforderlichen Dokumente einzureichen. Das Vorverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die Voraussetzungen zur eingetragenen Partnerschaft erfüllt sind.
Welche Dokumente benötigen wir für die Registrierung der Partnerschaft?
Für eine persönliche und individuelle Beratung nehmen Sie bitte mit dem zuständigen Zivilstandsamt welches für Ihr Vorverfahren zuständig ist Kontakt auf. Das Zivilstandsamt gibt Ihnen gerne detaillierte Auskünfte zu den notwendigen Dokumenten. Für alle Beurkundungen auf dem Zivilstandsamt benötigen Sie auf jeden Fall einen Identitätsnachweis, also einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte.
Namensführung und Bürgerrecht
Die eingetragene Partnerschaft hat nach Schweizer Recht keine Auswirkungen auf den Familiennamen. Die Partnerschaft hat keine Auswirkungen auf Heimatort und Staatsangehörigkeit.

