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Staatsaufsicht


Staatsaufsicht - was ist das?

Das AGEM nimmt für den Regierungsrat und den Kantonsrat die Staatsaufsicht über die Gemeinden wahr. Es genehmigt Reglemente, bearbeitet Beschwerden und beaufsichtigt die kommunale Verwaltungsführung und den Finanzhaushalt.
 



Gemeinden handlungsfähig erhalten

Mit Gemeinden sind Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden gemeint. Die Gemeinden nehmen ihre Aufgaben im Rahmen von Verfassung und Gesetz selbstständig wahr.



Reglemente

Die von der Gesetzgebung vorgeschriebenen rechtsetzenden Reglemente sind nur gültig, wenn sie vom Regierungsrat resp. Departement genehmigt worden sind.



Beschwerden - Rechtsfragen (Gutachten - Ausküfte)

Das Gemeindegesetz ist die Grundlage des kommunalen Organisationsrechtes. Daraus resultieren mannigfaltige Rechtsfragen, welche hier direkt oder indirekt beantwortet werden.

 

Amt für Gemeinden
Prisongasse 1
4502 Solothurn

Telefon 032 627 23 57
Telefax 032 627 23 62

agem@vd.so.ch

Standort