Inkrafttreten
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Die am 26. Januar 2005 beschlossene auf 1. Juni 2005 in Kraft gesetzte Teilrevision des Gemeindegesetzes begünstigt mittelfristig dringend notwendige Gemeindereformen.
1. Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
Allgemeines: Globalbudgetierung
Organisation der Gemeinden: Verkleinerung der Behörden während der Amtsperiode; Vereinfachung der Protokollführung; Wegfall der Dringlichkeit bei Motionen; Professionalisierung durch Uebertragungsmöglichkeit von typischen Kommissionsaufgaben an Fachleute
Personalrecht: Weitgehende Reduktion des Beamtenstatus; Aufhebung Urnenwahl des Vizepräsidiums
Finanzhaushalt: Professionalisierung Rechnungsprüfung; Möglichkeit der Gründung privatrechtl. Unternehmen
Zusammenarbeit: Ausdrückliches Instruktionsrecht der Gemeinden an ihre Zweckverbandsdelegierten; Entschlackung der Bestimmungen über das Zweckverbandswesen
Veränderung im Gemeindebestand und im Gemeindegebiet: Finanzieller Anreiz für Zusammenschlüsse
Beschwerderecht: Wegfall der Popularbeschwerden gegen Beschlüsse von Gemeindebehörden
Staatsaufsicht: Befugnis zum Entzug der Selbstverwaltung beim Regierungsrat
2. Ausländerstimmrecht in Einwohnergemeinden
Fakultative Möglichkeit, niedergelassenen Ausländern das Stimmrecht zu gewähren wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2005 abgelehnt.
3. Stimmrechtsalter 16 in Kirchgemeinden
Fakultative Möglichkeit für Kirchgemeinden, das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 16 Jahre zu senken wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2005 abgelehnt.



