HRM2 - Einwohnergemeinden
Allgemein
Die schweizerische Finanzdirektorenkonferenz (FdK) hat im Jahr 2003 eine Arbeitsgruppe (HRM2) mit der Erarbeitung eines neuen Rechnungslegungsstandards betraut, der die spezifischen Verhältnisse der Schweiz berücksichtigt, sich aber auch an den Grundsätzen von IPSAS orientiert. Diese Arbeiten wurden im Jahr 2007 abgeschlossen. Die FdK hat das Konzept in Form eines Handbuchs am 25. Januar 2008 als Fachempfehlung verabschiedet und den Kantonen und Gemeinden empfohlen, diese bis ins Jahr 2018 umzusetzen.
Gemäss § 137 Abs. 2 lit. b des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 (GG; BGS 131.1) legt das für Gemeindeangelegenheiten zuständige Departement (Volkswirtschaftsdepartement) das Rechnungsmodell (Voranschlag, Jahresrechnung) für die Gemeinden fest. Es gilt nun, das Vorgehen zur Einführung von HRM2 bei den solothurnischen Gemeinden festzulegen.
Tagungsprogramm (107 K)
Darstellung und Gliederung (1.0 M)
Bewertung - ANBU (1.2 M)
Abgrenzung (632 K)
Finanzielle Steuerung (346 K)
Erfahrungen HRM2-Gemeinden (842 K)


