Muster - Sozialkreis
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In der Regel erfüllen die Einwohnergemeinden ihre Aufgaben mit eigenen Behörden und Fachpersonen. Die Einwohnergemeinde kann aber ihre Aufgaben auch auf andere Arten sachgerecht erfüllen. Hier eine Möglichkeit.
1. Einleitung
Eine Einwohnergemeinde kann eine Aufgabe übertragen oder mit andern zusammenarbeiten.
Übertragung der Aufgabe. Die Einwohnergemeinde kann die Aufgaben gegen entsprechende Abgeltung der Kosten einer andern Gemeinde als Kopfgemeinde oder - im Rahmen der Sozialhilfe - dem regionalen Oberamt übertragen.
Zusammenarbeit. Die Einwohnergemeinden können in mannigfaltigen und abgestuften Formen mit andern Gemeinden zusammenarbeiten (Prinzip der Methodenvielfalt). Eingeführt ist bereits die Bildung gemeinsamer Fachdienste (Sozialdienste oder Vormundschaftsstellen). Dabei bleibt aber die Entscheidkompetenz in der einzelnen Gemeinde (eigene Kommissionen und Behörden) erhalten. Die Gemeinden können eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, indem sie nicht nur Fachstellen gemeinsam betreiben, sondern auch die Entscheidkompetenzen in einer Kommission vereinigen. Gerade in der heutigen Zeit, in der es zunehmend schwieriger wird, geeignete Behördenmitglieder zu finden, ist dies eine attraktive Möglichkeit, die Aufgabe sachgerecht zu erfüllen. Dazu stehen hauptsächlich zwei Modelle offen:
Zweckverband: Mehrere Gemeinden bilden (auf eine oder mehrere Rechnungen) einen Zweckverband nach §§ 166ff. des Gemeindegesetzes.
Kreis: Mehrere Gemeinden bilden (auf eine oder mehrere Rechnungen) einen Kreis auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 164 lit. b des Gemeindegesetzes.
2. Sozialkreis-Modell
Weil sich in der Praxis Zweckverbandsstrukturen in kleinräumigen Verhältnissen oft als schwerfällig erweisen und sich vor allem das Problem nicht lösen lässt, geeignete Personen für diese "Überorganisation" zu finden (Vorstand-Kommission-Delegiertenversammlung), wird auf die Darstellung dieses Modells verzichtet.
Diese Handreichung stellt ein Sozialkreis-Modell vor. Im Zentrum steht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, welcher mehrere Gemeinden mit einer Sozialhilfekommission und oder Vormundschaftsbehörde zu einem "Sozialkreis X" zusammenführt.
Mustervertrag. Ein Mustervertrag soll den Gemeinden als Hilfestellung dienen. Im Mustervertrag werden sowohl die Aufgaben in der Sozialhilfe wie in der Vormundschaft zusammengelegt. Selbstverständlich können Einwohnergemeinden wählen, welche Bereiche sie einer gemeinsamen Lösung zuführen wollen. Die Einwohnergemeinden können auch wählen, ob sie die Sozialhilfekosten gemeinsam (bevorzugtes Modell) oder getrennt nach beteiligten Einwohnergemeinden tragen wollen.
Hot - line. Fragen in Zusammenhang mit der Gestaltung einer neuen kommunalen Sozialorganiation können ihnen gleich zwei ASO-Teams (ASO soziale Dienste und Vormundschaft und ASO Sozialhilfe und Asyl) oder die regionalen Oberämter beantworten.
Die Adressen können Sie mit einem Klick dem Adressverzeichnis entnehmen.
Oder haben Sie gleich eine Frage? aso@ddi.so.ch
Download: Sie können den Mustervertrag Sozialkreis im PDF-Format anschauen, downloaden, ausdrucken, aber nicht bearbeiten; im Word-Format anschauen, downloaden und bearbeiten.
Mustervertrag Sozialkreis (119 K)
Mustervertrag Sozialkreis (92 K)



