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Umstrittene Wahl - Gemeinderatskommission


Angemessene Vertretung der Parteien in der GRK

Der Regierungsrat hat eine Beschwerde der Präsidentin der SVP der Stadt Solothurn abgewiesen, welche die Wahl eines Mitgliedes der Gemeinderatskommission durch den Gemeinderat vom 3. Juli 2001 für ungültig erklären wollte.
 
 


Am 3. Juli 2001 wählte der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Solothurn die Mitglieder der siebenköpfigen Gemeinderatskommission (GRK): Es ergab sich folgende Sitzverteilung: 3 FdP, 2 SP, 1 CVP, 1 GuBS (Grüne und Bunte Solothurn). Nicht einverstanden mit dieser Sitzverteilung zeigte sich die SVP und die nicht in die GRK gewählte Präsidentin der SVP Stadt Solothurn, welche beim Regierungsrat Beschwerde einreichten und eine Aufhebung der Wahl - zumindest der Wahl des GuBS-Mitgliedes - forderten. Die SVP argumentierte, es liege ein Verstoss der Gemeindeordnung vor, welche festhalte, dass bei der Wahl in die GRK die Parteien im Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat angemessen zu berücksichtigen seien.

Der Regierungsrat weist die Beschwerde ab. Zuerst hält er fest, dass Kommissionswahlen, die nicht an der Urne stattfinden, nach dem Majorzverfahren erfolgen. Majorzwahlen (anders als Proporzwahlen) dienen vom Grundsatz her eben gerade nicht dem politischen Minderheitenschutz. Der Gemeinderat habe im allgemeinen den Grundsatz der Angemessenheit eingehalten. Es liege kein Regelverstoss vor, wenn der Gemeinderat aus zwei "kleineren" Parteirichtungen, die über gleich viele (wenige) Sitze im Gemeinderat verfügten (3), nur eine Kandidatin erwähle.

 

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