Amt für Gemeinden
![]() |
Gemeinden handlungsfähig erhalten
Mit Gemeinden sind Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden gemeint. Die Gemeinden nehmen ihre Aufgaben im Rahmen von Verfassung und Gesetz selbstständig wahr.
![]() |
Bürgerrecht - Einbürgerungen
Der Fachbereich Bürgerrecht führt das ordentliche Einbürgerungsverfahren durch und berät in allen Fragen des Bürgerrechts.
![]() |
Zivilstandsamt
Das Zivilstandsamt führt den Personenstand aller im Zivilstandskreis heimatberechtigten Personen (Bürgerrecht) und ist für zahlreiche Beurkundungen zuständig.
![]() |
Zivilstandsaufsicht
Die Zivilstandsaufsicht ist für die einheitliche Anwendung der Beurkundungen des Personenstandes (Geburt, Tod, Kindsanerkennung, Ehe, Namenserklärung, Bürgerrechte) verantwortlich. Sie führt dazu Inspektionen auf den Zivilstandsämtern durch. Sie ordnet die Berichtigung, Ergänzung oder Löschung von unrichtigen Registereintragungen an.
![]() |
Politische Rechte - Wahlen und Abstimmungen
Politische Rechte sind die verschiedenen Mitwirkungsrechte, welche den Stimmberechtigten einer Gemeinde zur Verfügung stehen, um in den politischen Meinungsbildungsprozess einzugreifen.
![]() |
Gemeindeorganisation - Unternehmen - Zusammenarbeit - Fusion
In der Gemeindeordnung regelt die Gemeinde ihre Organisation und die verschiedenen Selbst- und Mitbestimmungsrechte der Stimmberechtigten (politische Rechte)
![]() |
Gemeindefinanzen
Der Bereich Gemeindefinanzen umfasst die Finanzaufsicht über die kommunalen Finanzhaushalte und den Vollzug des innerkantonalen Finanzausgleichs.
![]() |
Staatsaufsicht - Reglemente - Beschwerden - Rechtsfragen
Das AGEM beaufsichtigt die kommunale Verwaltungsführung und den Finanzhaushalt. Das AGEM genehmigt Reglemente und bearbeitet Beschwerden.










