Miete-Wohnen: Schlichtungsstellen - Oberamt
Die Oberämter bieten für Mieter und Vermieter Beratung an, schlichten Mietstreitigkeiten und führen Kurse zu brennenden Themen im Mietrecht durch.
Allgemeines. Das Wohnen gehört zu den elementaren Bedürfnissen des Menschen. Mieter und Vermieter (Pächter und Verpächter) haben teilweise unterschiedliche Bedürfnisse und Vorstellungen. Das Mietrecht bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und Schutz des wirtschaftlich Schwächeren. Es besteht ein öffentliches Interesse an einem Konfliktlösungsverfahren, das beide Seiten paritätisch einbezieht. Die Oberämter sind Anlauf-, Ombuds- und Beratungsstellen in Fragen des Mietrechtes und führen Kurse unter Mitwirkung der Hauseigentümer- und Mieterverbände Weiterbildungsveranstaltungen durch.
Schlichtungsstellen. Bei den Oberämtern sind die paritätisch zusammengesetzten Mietschlichtstellen für Mietstreitigkeiten angesiedelt. In vielen Fällen kann durch erfolgreiche Schlichtung der Gang zum Gericht vermieden werden.


