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Gleichstellung der Geschlechter

Nach dem eidgenössischen Gleichstellungsgesetz und der kantonalen Einführungsverordnung wurden für öffentlicherechtliche und obligationenrechtliche Arbeitsverhältnisse Schlichtungsstellen bei den Oberämtern geschaffen und für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse eine Vermittlungskommission eingesetzt.

Allgemeines
Das ASO und das Oberamt Region Solothurn setzen sich in allen Belangen der sozialen Sicherheit für die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau ein.

Beispiele
Mit einer Gesetzesrevision wurde dafür gesorgt, dass die nicht einbringbaren bevorschussten Alimente dem Alimentenschuldner als Sozialhilfe angerechnet werden. Im Controllingbereich Sozialhilfe wird vermehrt darauf geachtet, dass Sozialhilfeempfängerinnen gegenüber Sozialhilfeempfängern nicht benachteilgt werden (z.B. punkto Mietzins ). Das ASO unterstützt auch konkrete Projekte der Frauenförderung: Die Frauenzentrale AG/SO,Beiträge an Mütterzentrum und Frauenzentrum, Soziallohnprojekte, Familienentlastungen etc.

Externe Schlichtungsstelle
Beim Oberamt Region Solothurn ist die paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsstelle für den ganzen Kanton angesiedelt, welche die Parteien bei einem privatrechtlichen Arbeitsstreit mit möglichem Diskriminierungscharakter beraten und eine Einigung hereibeizuführen versuchen. Das Schlichtungsverfahren ist freiwillig, der direkte Zugang zum Arbeitsgericht also auch möglich. In der Praxis werden die Schlichtungsstellen selten angerufen. Die bereitgestellte Infrastruktur ist jedoch ein unabdingarer Pfeiler einer zukunftsträchtigen Gleichstellungspolitik.

Interne Beratungsstellen
Kantonsangestellte können sich bei Verletzung der Gleichstellung je nach angerufenem Grund an verschiedene Stellen wenden (siehe Infobereich auf dieser Seite).