Schlichtungen
In jedem Rechtsstaat lässt die gütliche Einigung einer Streitigkeit weniger "Verlierer und Verletzte" zurück als ein "autoritativer Richtspruch". Die Schlichtungsbehörden in der Gleichstellung, im Mietrecht und im Rahmen der Hundehaltung sind bürgernah, unentgeltlich und ohne grosse Formerfordernisse. Sie entlasten die Gerichte.
Gleichstellung der Geschlechter
Nach dem eidgenössischen Gleichstellungsgesetz und der kantonalen Einführungsverordnung wurden für obligationenrechtliche Arbeitsverhältnisse Schlichtungsstellen bei den Oberämtern geschaffen.
Miete-Wohnen
Die Oberämter bieten für Mieter und Vermieter Beratung an, führen Kurse zu brennenden Themen im Mietrecht durch und schlichten Mietstreitigkeiten.
Hundehaltung
Wie in anderen Kantonen auch gibt es ein Gesetz über das Halten von Hunden. Es datiert vom 7. November 2006 Danach haben die Hundehalter/innen für die ordnungsgemässe Ueberwachung, der Hunde zu sorgen.


