Beratung, Vermittlung und Abklärung
Sprechstunde an jedem 1. Montag im Monat
Die Oberämter erbringen diverse Leistungen im Beratungs- und Vermittlungsbereich. In regelmässig angebotenen Sprechstunden beraten sie als Ombuds- und Triagestelle die Einwohnerinnen und Einwohner und leiten Sie an die richtige Stelle weiter.
Einbürgerung
Nach § 5 Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Kantons, und Gemeindebürgerrecht vom 28. September 1993 (BGS 112.12) hat eine einbürgerungswillige Person verschiedenste vorgeschriebene Unterlagen einzureichen und Nachweise zu erbringen.
Adoptionen
Der Wunsch nach eigenen Kindern geht manchen Eltern nicht in Erfüllung. Durch die Adoption haben sie die Möglichkeit, einem Kind Liebe, Zuneigung, Geborgenheit aber auch rechtliche Gleichstellung zu geben.
Familien und Sozialberatung
Traditionellerweise ist der Vorsteher oder die Vorsteherin des Oberamtes im Rahmen 'parastaatlicher Verwaltungsführung' Präsident der regionalen Familien- und Sozialberatungsstellen.


