Fachkommissionen


Nach § 50 Sozialgesetz vom 31. Januar 2007 (BGS 831.1) kann der Regierungsrat Fachkommissionen einsetzen. Nach §36 der Sozialverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGS 831.2) erfüllen die Fachkommissionen eine beratende Funktion für das Departement. Die Pflichtenhefte der Kommissionen werden jeweils im Hinblick auf die neue Amtsperjode von den Kommissionen selbst erarbeitet und vom Departement  des Innern genehmigt.



Fachkommission Familie - Kind - Jugend

Die Fachkommission Familie und Jugend versteht sich als Drehscheibe zwischen Organisationen und Fachstellen der Bereiche Familie, Kind und Jugend, den verschiedenen Bereichen der Verwaltung (Soziales, Schule) und der Politik.
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Fachkommission Alter

Die Fachkommission Alter initiiert Vorschläge, berät das Departement, prüft die von der Verwaltung oder von Fachgruppen vorbereiteten Geschäfte im Zusammenhang mit Fragen zum Alter und beteiligt sich an Aufsichtsbesuchen.
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Fachkommission Behinderung

Die Fachkommission Behinderung initiiert Vorschläge, berät das Departement zuhanden des Regierungsrats und prüft die von der Verwaltung, der Fachstelle oder von Fachgruppen vorbereiteten Geschäfte.
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Fachkommission Integration

Der Bereich Integration wurde mit Wirkung ab 1. April 2005 dem Amt für soziale Sicherheit (ASO) zugeordnet. Die Arbeiten der neuen Plattform "Integration" im ASO werden mit der 'Fachkommission Integration' koordiniert.
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Fachkommission Prävention

Die Fachkommission Prävention (vormals Sucht) ist ein Fachgremium mit Vertretungen aus verschiedenen Disziplinen und Behörden, welches sich mit Fragen der Sozialintegration, Gesundheitsförderung und Prävention befasst.
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Fochkommission Soziale Notlagen

Menschen in sozialen Notlagen stehen vor mannigfaltigen Problemen, was ein erhebliches Ausmass an Beratung und Betreuung erfordert.
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