Verhaltensprävention
Wie schon der Name nahe legt, beziehen sich verhaltenspräventive Maßnahmen auf die auf das Verhalten von Individuen oder Gruppen. Zu den eingesetzten Verfahrensweisen zählen sowohl Information und Aufklärung als auch die Vermittlung von Bewältigungstechniken und die Förderung von Handlungskompetenzen in der Auseinandersetzung mit konkreten Anforderungen und Belastungen.
Nach § 59 des Sozialgesetzes befähigen Kanton und Einwohnergemeinden die Menschen unabhängig ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder ihres sozialen Status zu einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Handeln. Kanton und Einwohnergemeinden fördern in den ihnen nach dem Gesetz zugewiesenen Leistungsfeldern die Prävention mit geeigneten Massnahmen, indem sie
a) | die individuellen Kompetenzen im sozialen Verhalten durch Erstberatung, durch Vermittlung von Dienstleistungen sowie durch Massnahmen der Ausbildung und durch Angebote des Trainings stärken |
b) | Menschen durch Beratung, Unterstützung zur Selbsthilfe und Begleitung befähigen, sich einer sozialen Gefährdung zu entziehen oder aus einer sozialen Notlage zu befreien |


