Verhältnisprävention
Verhältnispräventive Massnahmen verfolgen Veränderungen der gesellschaftlichen und sozialen Strukturen (Verhältnisse). Die Verhältnisprävention konzentriert sich damit auf die Veränderung von gesetzgeberischen und strukturellen Rahmenbedingungen.
Nach § 58 des Sozialgesetzes bekämpft der Kanton die Ursachen einer sozialen Gefährdung oder Notlage bei den einzelnen sozialen Verhältnissen, indem er
a) | Massnahmen in der Spezialgesetzgebung trifft |
b) | soziale Problemlagen thematisiert, darüber informiert und kommuniziert, sowie Kampagnen in den jeweiligen Lebenswelten durchführt |
c) | Fachstellen errichtet oder unterstützt |
