Verhältnisprävention

Verhältnispräventive Massnahmen verfolgen Veränderungen der gesellschaftlichen und sozialen Strukturen (Verhältnisse). Die Verhältnisprävention konzentriert sich damit auf die Veränderung von gesetzgeberischen und strukturellen Rahmenbedingungen.

Nach § 58 des Sozialgesetzes bekämpft der Kanton die Ursachen einer sozialen Gefährdung oder Notlage bei den einzelnen sozialen Verhältnissen, indem er

a)

Massnahmen in der Spezialgesetzgebung trifft

b)

soziale Problemlagen thematisiert, darüber informiert und kommuniziert, sowie Kampagnen in den jeweiligen Lebenswelten durchführt

c)

Fachstellen errichtet oder unterstützt