Winkelriedfonds
Der Winkelriedfonds weist ein Vermögen von 2.5 Mio Franken aus. Aus dem jährlichen Ertrag von rund 100'000 Franken können soziale Institutionen entsprechend der Zweckbestimmung unterstützt werden. In der Regel werden einmalige Startbeiträge oder befristete Beiträge für neue Projekte gewährt.
Zweck. Die Mittel des "Winkelried-Fonds" sind wie folgt zu verwenden:
50% des jährlichen Fondertrages für Projekte nach dem herkömmlichen Zweck (Unterstützung von Menschen, die wegen den Folgen des Militärdienstes, kriegerischen Ereignissen oder in ausserordentlichen Lagen in Not gekommen sind, gelegentliche Unterstützungen kleinerer kultureller oder präventiver Projekte im Zusammenhang mit dem Militär/der Armee, der öffentlichen Sicherheit und dem Bevölkerungsschutz
50 % des Fondertrages und das 2 Mio. Franken überschiessende Vermögen hauptsächlich für Projekte mit
1. Erwerbslosen ausgesteuerten Personen, die in Not geraten sind
2. Gewaltbetroffenen Menschen und ihren Angehörigen
3. Familien, die wegen den Folgen der Erwerbslosigkeit oder wegen Gewalt in Not geraten sind.
Finanzielle Leistungen dürfen nicht gewährt werden, um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Gesuche per Post. Gesuche um einen Beitrag sind zu richten an das Amt für soziale Sicherheit, Ambassadorenhof, 4509 Solothurn
Bitte nicht erschrecken: Das Gesuch hat folgende Kurzdarstellung zu enthalten.
1. Name der Organisation
2. allfälliger Name des Projektes
3. Kurzbeschreibung des Projektes
4. Höhe des erwarteten Beitrages
5. Kurzbegründung des Gesuches:
a) Trägerschaft (Zweck und Ziele. Gemeinnützigkeit)
b) Angebotene Dienstleistungen (bisher, neu: Innovation)
c) Zielgruppen (Wer soll erreicht werden?)
d) Bedürfnis und Bedarf (Was soll erreicht werden? Warum?)
e) Eingesetzte Ressourcen (Infrastruktur, Personal, Material)
f) Finanzierung (Budget; Eigenleistungen, Reserven, Fremdleistungen)
g) Fachkompetenz der Mitarbeitenden/Freiwilligenarbeit
h) Welche Resultate, Wirtschaftlichkeit sind zu erwarten?
i) Verschiedenes


