Max-Müller-Fonds
Max Otto Müller (geb. am 7. Juni 1888, gestorben am 18. September 1967) hat dem Kanton Solothurn ein Erbe über 1,5 Mio. Franken überlassen. Die Erträgnisse aus dem Fondsbestand dürfen - auf politisch und konfessionell streng neutraler Basis - im Jugendbereich verwendet werden.
Zweck des Fonds
Zwei Drittel der Mittel werden eingesetzt, um Freizeitwerkstätten zu schaffen und bereitzustellen sowie gleichzeitig das kulurelle Leben zugunsten der Jugend im Kanton Solothurn zu fördern.
Ein Drittel der Mittel werden verwendet, um zur Förderung des berufliche Fortkommen zu fördern und zur kulturellen Förderung der körperlich und geistig behinderten Jugend im Kanton Solothurn verwendet.
Die mit dem Fondsvermögen bereitsgestellten Räumlichkeiten und Gebäude sind mit dem Namen des Erblassers zu bezeichnen.
Über die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Max-Müller-Fonds entscheidet der Regierungsrat.
Gesuche per Post. Gesuche um einen Beitrag sind zu richten an das Amt für soziale Sicherheit, Ambassadorenhof, 4509 Solothurn
Bitte nicht erschrecken: Das Gesuch hat folgende Kurzdarstellung zu enthalten.
1. Name der Organisation
2. allfälliger Name des Projektes
3. Kurzbeschreibung des Projektes
4. Höhe des erwarteten Beitrages
5. Kurzbegründung des Gesuches:
a) Trägerschaft (Zweck und Ziele. Gemeinnützigkeit)
b) Angebotene Dienstleistungen (bisher, neu: Innovation)
c) Zielgruppen (Wer soll erreicht werden?)
d) Bedürfnis und Bedarf (Was soll erreicht werden? Warum?)
e) Eingesetzte Ressourcen (Infrastruktur, Personal, Material)
f) Finanzierung (Budget; Eigenleistungen, Reserven, Fremdleistungen)
g) Fachkompetenz der Mitarbeitenden/Freiwilligenarbeit
h) Welche Resultate, Wirtschaftlichkeit sind zu erwarten?
i) Verschiedenes


