Leitsätze für das suchtpolitische Handeln
Leitsatz 1: Freiheit und Eigenverantwortung wahrnehmen
Unsere freiheitliche Gesellschaft belässt dem Individuum Raum für ein selbstbestimmtes Leben. Dies schliesst eine freie Wahl für riskante und selbstschädigende Verhaltensweisen mit ein. Es verpflichtet die Betroffenen aber auch, im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei sich ergebenden Problemen eigenverantwortlich zu handeln.
Leitsatz 2: Suchtarme Lebensweise fördern
Es gibt keine suchtfreien Gesellschaften. Die Forderung nach Suchtfreiheit für alle Menschen ist lebensfremd. Abstinenz, d. h. der vollständige Verzicht auf eine Verhaltensweise, die zu Suchtproblemen führen kann, kann im Einzelfall eine sinnvolle Zielsetzung sein. Abstinenz ist aber nicht in jedem Fall eine notwendige Voraussetzung zur Vermeidung von Suchtproblemen. Sie ist aus lebenspraktischen Gründen nicht bei allen Suchtformen realisierbar (z. B. Medikamentenkonsum, Essstörungen, Kaufen) und sie kann bei nicht verbotenen Verhaltensweisen (z. B. Konsum von Alkohol oder Tabak) auch nicht eingefordert werden. Wesentlich ist jedoch, dass Menschen - entsprechend der Stossrichtung des Sozialgesetzes - zumindest zu einer Lebensweise befähigt werden, sinnvoll und vernünftig mit Suchtmitteln umzugehen.
Leitsatz 3: Suchtkranken Menschen respektvoll und solidarisch begegnen
Süchtige Menschen sind krank. Staat und Gesellschaft sind deshalb gehalten, suchtabhängige Menschen als Teil der Gesellschaft zu akzeptieren und ihnen mit Respekt und einer gewissen Toleranz zu begegnen. Manche sind aufgrund eigener Schwächen oder äusserer Einflüsse nicht (mehr) in der Lage, ihr Leben eigenverantwortlich zu bewältigen. Sie bedürfen deshalb der Hilfe, um ihre Probleme zu lösen oder deren Last zu mindern.
Leitsatz 4: Vier-Säulen-Modell des Bundes umsetzen
Eine besondere Bedeutung kommt weiterhin dem Vier-Säulen-Modell des Bundes zur Suchtpolitik zu, das von einer Konzentration der Massnahmen auf die Schwerpunkte Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression ausgeht. Einwohnergemeinden und Kanton bauen eine Suchthilfe auf, welche Abhängigkeiten vorbeugt und süchtigmachende Einflüsse eindämmt. Sie sorgen dafür, dass die individuellen, sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen des Suchtmittelmissbrauchs vermindert werden.
Leitsatz 5: Prävention auf Jugend fokussieren
Es ist sinnvoller und kostengünstiger, die Entstehung von Suchtproblemen zu verhindern, als bestehende Probleme zu mindern. Das grösste Risiko zum Einstieg ins Suchtverhalten besteht beim Übergang von der Kindheit ins Erwachsenenleben. Die Suchtprävention muss sich deshalb in erster Linie auf diese Lebensphase ausrichten. Sie zielt darauf ab, vor suchtfördernden Einflüssen zu schützen und die Fähigkeiten zur Eigenverantwortung, zur Konfliktfähigkeit und zur sozialen Kompetenz zu stärken. Dabei kommt dem Beitrag von Familie, Schule und Arbeitsplatz eine besondere Bedeutung zu.
Leitsatz 6: Suchtgefährdete Menschen und ihr Umfeld erreichbar beraten
Die Einwohnergemeinden sorgen für ein einfach zugängliches Beratungs- und Unterstützungsangebot für suchtgefährdete Menschen und ihr Umfeld. Sie tragen dabei dem Umstand Rechnung, dass jedes Suchtverhalten seine Besonderheiten hat, etwa in Bezug auf den Ort, den Zeitpunkt, die soziale Situation, den seelischen Zustand der Betroffenen oder die Wirkungsweise von konsumierten Substanzen. Sie berücksichtigen die spezifischen Lebensvoraussetzungen, wie das Geschlecht, das Alter, sowie den sozialen und kulturellen Hintergrund der Betroffenen.
Leitsatz 7: Suchtkranke Menschen effektiv behandeln
Suchtverhalten hat viele verschiedene Ursachen und Begleitumstände. Es gibt keinen allgemein gültigen "Königsweg" für eine wirkungsvolle Behandlung. Es braucht deshalb eine Vielzahl von ambulanten, teilstationären und stationären Behandlungsangeboten sowie Therapieansätzen. Die Einwohnergemeinden ermöglichen eine vielfältige teilstationäre und stationäre Suchthilfe, welche auf die Möglichkeiten und Voraussetzungen der suchtkranken Menschen aufbaut und ihre Integration in die Gesellschaft anstrebt.
Leitsatz 8: Folgen und Risiken der Sucht für die Betroffenen und die Gesellschaft niederschwellig mindern
Niederschwellige Angebote sollen suchtmittelabhängige Menschen in schwierigen Lebensphasen unterstützen, die Risiken des Suchtmittelkonsums mindern und Wege zur gesundheitlichen Stabilisierung und sozialen Integration vermitteln und aufzeigen. Einwohnergemeinden ergreifen flankierende Massnahmen und schaffen niederschwellige Angebote. Sie fördern die Selbstverantwortung und den Aufbau eines sozialen Netzes der suchtmittelabhängigen Menschen.
Leitsatz 9: Staatliches Handeln glaubwürdig ausgestalten und vermitteln
Zwischen der Öffentlichkeit und ihren politischen Repräsentanten einerseits und der Fachwelt andererseits bestehen Unterschiede sowohl in Bezug auf die Definition von Suchtproblemen wie auch in Bezug auf die Bestimmung von geeigneten Massnahmen, wie diesen zu begegnen ist. Zudem verändern sich Konsumverhalten und Einschätzung der Suchtproblematik laufend. Der Kanton sorgt neben dem Vollzug des Bundesrechts für eine kontinuierliche Beobachtung der Problementwicklungen und kontrolliert die Qualität der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit. Durch eine aktive Steuerung werden die suchtpolitischen Massnahmen und Instrumente an die sich verändernden Problemlagen und Erkenntnisse periodisch angepasst. Dabei kommt dem Kanton eine leitende und koordinierende Funktion zu.
Leitsatz 10: Netzwerk Suchthilfe aufbauen
Suchtverhalten und Suchtprobleme haben viele Facetten. Präventive und problemmindernde Massnahmen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie aufeinander abgestimmt sind, wenn die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Disziplinen und Institutionen gewähr-leistet ist und wenn alle Beteiligten untereinander vernetzt sind. Suchtpolitik ist in der Schweiz eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Einwohnergemeinden und Privaten. Der Kanton ist bestrebt, seine Massnahmen mit jenen der anderen Akteure so abzustimmen und zu koordinieren, dass sich daraus ein sinnvolles Ganzes ergibt.


