Suchtpolitik des Kantons Solothurn
Im Dezember 2006 beauftragte der Regierungsrat das Amt für soziale Sicherheit, ein Leitbild Suchtpolitik, bestehend aus Leitsätzen, Handlungsfeldern und Massnahmen, zu entwickeln. Es soll strategische Leitgedanken für den Umgang von Staat und Gesellschaft mit Suchtmitteln und Suchtproblemen enthalten. Das suchtpolitische Handeln wird durch zehn Leitsätze bestimmt. Sie gelten für die beteiligten Dienststellen der kantonalen Verwaltung als verbindliche Handlungsanweisung.
Der Leitbildentwurf wurde von Herrn Dr. M. Spinatsch, Beratung für Politik und Verwaltung in Bern, erarbeitet. Die Fachkommission Sucht begleitete die Leitbildentwicklung fachlich. Zusätzlich wurde an einer halbtägigen Veranstaltung mit Fachpersonen aus dem Suchtbereich der Entwurf des Leitbildes reflektiert und ergänzt.
Der Regierungsrat beschloss in seiner Sitzung vom 6. Januar 2009 die Umsetzung der Massnahmen zum Leitbild und Konzept für eine neue Suchtpolitik.
Das 'Vier-Säulen-Modell' des Bundes ist breit akzeptiert und gilt als fachliche Grundlage der kantonalen Suchtpolitik.
Die Säule Prävention
umfasst vor allem Gesundheitsförderung und Früherkennung. Prävention
verhindert das Auftreten von Gesundheitsproblemen (primäre Prävention)
oder wirkt darauf hin, dass solche Probleme frühzeitig erkannt
(Früherkennung) und behandelt werden (Frühintervention).
Suchtprävention
beschäftigt sich mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Sucht. Sie
hat zum Ziel, Missbrauch von Suchtmitteln und süchtige bzw.
suchtbegünstigende oder suchtähnliche Verhaltensweisen zu verhindern.
Die Prävention zielt je nach Situation entweder auf das Verhalten des
Individuums (Verhaltensprävention, individuelle Prävention) oder auf
das Umfeld, in dem gesundheitsschädigendes Verhalten auftritt
(Verhältnisprävention, strukturelle Prävention).
Die Säule Therapie
umfasst zwar auch die klassische Therapie mit Abstinenzziel, sie setzt
aber hauptsächlich auf Behandlungsansätze, die auf einen kontrollierten
Umgang mit Suchtmitteln hinarbeiten. Somit sind alle
Behandlungsoptionen gemeint, die primär die gesellschaftliche
Integration anstreben. Es kann sich dabei sowohl um stationäre,
teilstationäre als auch um ambulante Angebote handeln.
Die Säule Schadensminderung
richtet sich in erster Linie an das Individuum. Ziel dieser Massnahmen
ist , mittels niederschwelliger Angebote – wie beispielsweise
Aufenthalts-, Wohn-, und Arbeitsmöglichkeiten bis hin zur
"Überlebenshilfe" – den Schaden und die Risiken für die Betroffenen und
die Gesellschaft zu minimieren.
Die Säule Repression will
mit regulativen (gesetzlichen) Massnahmen die schädlichen Auswirkungen
von Suchtmitteln auf das Individuum und die Gesellschaft verhindern
oder wenigstens minimieren.


