Sitemap |  Impressum |  Rechtliches
Schrift: minus plus

Suchtpolitik des Kantons Solothurn

Im Dezember 2006 beauftragte der Regierungsrat das Amt für soziale Sicherheit, ein Leitbild Suchtpolitik, bestehend aus Leitsätzen, Handlungsfeldern und Massnahmen,  zu entwickeln. Es soll strategische Leitgedanken für den Umgang von Staat und Gesellschaft mit Suchtmitteln und Suchtproblemen enthalten. Das suchtpolitische Handeln wird durch zehn Leitsätze bestimmt. Sie gelten für die beteiligten Dienststellen der kantonalen Verwaltung als verbindliche Handlungsanweisung.


Der Leitbildentwurf wurde von Herrn Dr. M. Spinatsch, Beratung für Politik und Verwaltung in Bern, erarbeitet. Die Fachkommission Sucht begleitete die Leitbildentwicklung fachlich. Zusätzlich wurde an einer halbtägigen Veranstaltung mit Fachpersonen aus dem Suchtbereich der Entwurf des Leitbildes reflektiert und ergänzt.

Der Regierungsrat beschloss in seiner Sitzung vom 6. Januar 2009  die Umsetzung der Massnahmen zum Leitbild und Konzept für eine neue Suchtpolitik.


Das 'Vier-Säulen-Modell' des Bundes ist breit akzeptiert und gilt als fachliche Grundlage der kantonalen Suchtpolitik.

Die Säule Prävention

umfasst vor allem Gesundheitsförderung und Früherkennung. Prävention

verhindert das Auftreten von Gesundheitsproblemen (primäre Prävention)

oder wirkt darauf hin, dass solche Probleme frühzeitig erkannt

(Früherkennung) und behandelt werden (Frühintervention).
Suchtprävention

beschäftigt sich mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Sucht. Sie

hat zum Ziel, Missbrauch von Suchtmitteln und süchtige bzw.

suchtbegünstigende oder suchtähnliche Verhaltensweisen zu verhindern. 

Die Prävention zielt je nach Situation entweder auf das Verhalten des

Individuums (Verhaltensprävention, individuelle Prävention) oder auf

das Umfeld, in dem gesundheitsschädigendes Verhalten auftritt

(Verhältnisprävention, strukturelle Prävention).

Die Säule Therapie

umfasst zwar auch die klassische Therapie mit Abstinenzziel, sie setzt

aber hauptsächlich auf Behandlungsansätze, die auf einen kontrollierten

Umgang mit Suchtmitteln hinarbeiten. Somit sind alle

Behandlungsoptionen gemeint, die primär die gesellschaftliche

Integration anstreben. Es kann sich dabei sowohl um stationäre,

teilstationäre als auch um ambulante Angebote handeln.

Die Säule Schadensminderung

richtet sich in erster Linie an das Individuum. Ziel dieser Massnahmen

ist , mittels niederschwelliger Angebote – wie beispielsweise

Aufenthalts-, Wohn-, und Arbeitsmöglichkeiten bis hin zur

"Überlebenshilfe" – den Schaden und die Risiken für die Betroffenen und

die Gesellschaft zu minimieren.

Die Säule Repression will

mit regulativen (gesetzlichen) Massnahmen die schädlichen Auswirkungen

von Suchtmitteln auf das Individuum und die Gesellschaft verhindern

oder wenigstens minimieren.