Spielsuchtabgabe
Gemäss Art. 18 der interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 (interkantonale Vereinbarung, IVLW) leisten die Lotterie- und Wettunternehmen den Kantonen eine Abgabe von 0,5 % der Bruttospielerträge. Diese Abgaben sind zweckgebunden und müssen zur Prävention und Spielsuchtbekämpfung eingesetzt werden.
Zur Verwaltung dieser Gelder wurde der kantonale Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht errichtet. Diese Mittel sind zweckgebunden einzusetzen.
Verwaltungsreglement über den Fonds für die Prävention und die Bekämpfung der Spielsucht (BGS 837.534)
Suchtprävention 2009 - 2012: Positionspapier vom 23. März 2010
Das Positionspapier thematisiert die Spielsucht und deren Prävention. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Glücksspielsucht- und die Glücksspielsuchtprävention gelegt. Die Situation im Bereich der Spielsucht in der Schweiz und im Kanton Solothurn wird beleuchtet. Das Positionspapier vermittelt zudem einen Überblick über die aktuellen und geplanten Massnahmen zur Spielsuchtprävention.
Leistungsvereinbarung mit Sucht Schweiz
Gemäss der interkantonalen Vereinbarung können die Kantone in der Prävention und Bekämpfung der Spielsucht zusammenarbeiten. Die Kantone der Nordwest- und Zentralschweiz haben sich entschieden im Bereich der Glücksspielsuchtprävention mit der Stiftung Sucht Schweiz in Lausanne eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Sie werden dafür 25% der Spielsuchtabgabe einsetzen. Mit RRB 2012/2352 wurde das Amt für soziale Sicherheit beauftragt eine entsprechende Leistungsvereinbarung abzuschliessen.
Planen Sie ein Präventionsprojekt im Bereich der Spielsucht?
Wir beraten Sie gerne. Auch bietet sich die Möglichkeit, Projekte finanziell aus dem Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht zu unterstützen. Informationen zu Anforderungen und Vorgehen finden Sie im Formular Beitragsgesuch für Projekte im Suchthilfebereich (pdf).


