Entzug und Therapie
Stationäre Angebote erfüllen eine wichtige Aufgabe im Bereich der Suchthilfe. Sie können sowohl abstinentorientiert sein, wie auch auf einen kontrollierten Umgang mit Suchtmitteln hinarbeiten. Im Kanton Solothurn stehen der Bevölkerung sowohl Angebote zum Entzug und Teilentzug als auch zur stationären Therapie zur Verfügung.
Entzug
Als Institutionen, welche Entzug oder Teilentzug anbieten, stehen innerkantonal die Psychiatrischen Dienste (www.pdks.ch), das Bürgerspital Solothurn oder die Höhenklinik Allerheiligenberg zur Verfügung.
Substitutionsgestützte Behandlungszentren Olten und Solothurn
Die substitutionsgestützte Behandlung findet in Olten im Zentrum 'Herol' und in Solothurn im Zentrum 'Gourrama' statt, wobei der Wohnort über die Zuständigkeit entscheidet. Im Rahmen der Vorgespräche wird geklärt, welche Substanz (Diaphin, Methadon, Buprenorphin oder eine andere) als Substitutionsmittel am besten geeignet ist.
Institutionen der stationären Suchttherapie
Der Kanton Solothurn verfügt über 88 Plätze der stationären Suchttherapie in fünf Institutionen. Zwei Institutionen bieten geschlechtsspezifische Therapie an (Casa Fidelio und Lilith), die beiden anderen gemischtgeschlechtliche.
- | Casa Fidelio |
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- | Lilith |
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- | Therapeutische Gemeinschaft 'Chratten' |
Der Kanton Solothurn ist der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) auch im Bereich stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich (C) beigetreten. Die Institutionen Casa Fidelio, Lilith und Chratten sind nach den Richtlinien der IVSE anerkannt.
Versorgungsregion Nordwestschweiz
Die Zusammenarbeit der Kantone Solothurn, Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt verfolgt das Ziel, einheitliche Rahmenbedingungen für die Institutionen zu schaffen und damit die Versorgungssicherheit der KlientInnen zu gewährleisten.
Die gemeinsamen Kriterien lauten:
- | Vorliegen eines anerkannten Qualitäts-Zertifikates |
- | Vorliegen einer kantonalen Betriebsbewilligung |
- | Überprüfte Tages- oder Behandlungspauschale auf Vollkostenbasis |
Finanzierung
Die Finanzierung der stationären Suchttherapie erfolgt über kostendeckende, vollkostenbasierte Tagespauschalen. Personen, welche die Tagespauschalen nicht tragen können, haben die Möglichkeit, Sozialhilfeleistungen bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.


