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Freiheitsentziehung


Mit dieser Massnahme kann
das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und eine Person vorübergehend in eine Institution eingewiesen werden.

Eine Einweisung ist dann notwendig, wenn die Person aufgrund einer Erkrankung oder schweren Verwahrlosung nicht in der Lage ist, sich die persönliche Fürsorge selber zu erbringen und ein Verbleiben zu Hause eine Gefahr für die betroffene Person oder für deren Angehörige bedeuten würde.
 
Die meisten Einweisungen erfolgen in eine psychiatrische Klinik zur Krisenintervention in akuten Situationen.

<BR>Vormundschaft

Meldeformular für Ärztinnen und Ärzte

Meldung über die Anordnung einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung nach Art. 397 a + b ZGB

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