Ombudsstelle
Ombudsstelle soziale Institutionen
Im Auftrag des Kantons Solothurn führt die Patientenstelle AG/SO eine unabhängige Beschwerdestelle.
Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
- | Betreute Personen in Behinderten- und Suchtinstitutionen |
- | Bewohnerinnen und Bewohner von Alters und Pflegeheimen |
- | Klientinnen und Klienten von Spitexorganisationen |
- | Stellvertretende Angehörige und Bezugspersonen |
- | Vertreterinnen und Vertreter der leistungserbringenden Institutione |
Beratung und Vermittlung sind kostenlos
Die Ombudsstelle kann nicht angerufen werden für die Vermittlung und Beratung in rein privaten Konflikten im familiären Umfeld. Sie befasst sich nicht mir arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt nicht in Rechtsverfahren.
Warum braucht es eine Ombudsstelle?
In Institutionen des Heim- und Spitexbereichs kann es zwischen den Beteiligten zu Spannungen und Konflikten kommen. Ziel und Aufgabe der Ombudsstelle ist es, mitzuhelfen Spannungen abzubauen und Konflikte zu lösen.
Was tut die Ombudsfrau?
Die Ombudsfrau bespricht die Angelegenheit als neutrale Person mit den Ratsuchenden, nach Absprache mit allen Beteiligten. Sie untersteht der Schweigepflicht. Alle Angaben werden daher vertraulich und diskret behandelt.
Sprechstunden nach Vereinbarung
Adresse: | Ombudstelle soziale Institutionen, Postfach 3534, 5001 Aarau |
Telefon: | 062 835 29 50 |
E-Mail: | info@ombudsstelle-so.ch |
Internet: | www.ombudsstelle-so.ch |


