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Behinderung


Menschsein definiert sich über das Mass an Autonomie, Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Genussfähigkeit. Menschen mit einer Behinderung haben Anspruch darauf, an diesen Idealen teilzuhaben.


Angebote für Menschen mit Behinderung

Ambulanten Leistungen werden vor allem durch gemeinnützige Organisationen angeboten. Die meisten Institutionen verfügen über eigene Transportfahrzeuge und stellen damit die nötigen Transporte selber sicher. Von insgeamt 8'850 IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit Wohnsitz im Kanton Solothurn waren im Jahr 2009 2'460 Plätze in Wohnheimen, Tagesstätten und Werkstätten belegt.


Bedarfsplanung 2010-2013 (pdf)

26.10.2009 - Die 'Bedarfsplanung für Menschen mit Behinderungen 2010 - 2013' entsprechend der in der Beilage ausgewiesenen Zahlen tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Beilage zur Bedarfsplanung (pdf)

 


Einführung des Steuerungsinstruments 'GBM'

Der Regierungsrat hat beschlossen das Instrument GBM (Gestaltung der Betreuung von Menschen mit Behinderung) des Bundesverbands Evangelischer Behindertenhilfe e.V. bei allen anerkannten Institutionen einzuführen.


Budgetweisungen 2012 (pdf)

Gestützt auf § 52 des Sozialgesetzes (SG; BGS 831.1) legt der Regierungsrat für anerkannte Institutionen generelle Höchsttaxen fest und das Departement bewilligt die massgebenden individuellen Taxen.

Mit Inkrafttreten der neuen NFA-Gesetzgebung per 1. Januar 2008 wechselte der Kanton Solothurn im Behindertenbereich zum Modell einer Subjektfinanzierung unter Berücksichtigung der Vollkosten der Institutionen. Das jeweils im Herbst einzureichende Budget ist auf Vollkostenbasis zu erstellen.


Kontakt

Tel. 032 627 23 02
Fax 032 627 28 62
E-Mail: Klick


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