Arbeitslosigkeit
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Die Arbeitslosenversicherung erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen und bei Insolvenz des Arbeitgebenden. Die Versicherung gewährt auch Beiträge an Massnahmen zur Verhütung von Arbeitslosigkeit.
Bis 1975 spielte die Arbeitslosenversicherung keine bedeutende Rolle im Sozialversicherungssystem. Gewerkschaftsmitglieder die solidarisch ihre Prämien in ihre Gewerkschaftskassen zahlten, wurden belächelt. Das änderte sich mit der Wirtschaftskrise der späten 70iger Jahre.
Anspruchsberechtigt ist, wer eine gewisse Mindestbeitragszeit erfüllt hat oder aus einem im Gesetz genannten Grund vom Nachweis der Beitragspflicht befreit ist.
Die Beitragspflicht besteht für alle Unselbstständigerwerbenden und wird je zur Hälfte finanziert durch Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Selbstständigerwerbende können sich nicht versichern.



