Kindheit
Nach der UNO-Kinderrechtskonvention gilt als Kind, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Damit wird 'Kind' hier als Synonym zu unmündiger Person verwendet.
Das Zivilgesetzbuch definiert Kindheit nicht näher, spricht aber in Art. 16 von “Kindesalter”. Allerdings wird dadurch keine bestimmte Lebensspanne definiert, sondern es sind damit Minderjährige gemeint, denen es noch an der Fähigkeit mangelt, in bestimmten Dingen vernunftgemäss zu handeln. Demgegenüber definiert das deutsche Recht, was in der Kinder und Jugendhilfe als Kind gilt. Danach gilt als Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist.
Die kantonale Fachkommission Familie, Kind und Jugend geht aktuell von folgender Definition aus: Die Kindheit ist eine Lebensphase ab Geburt bis zum Beginn der Jugend (ca. 13 Jahre).
Frühkindliche Bildung
Die Kinderpolitik will Chancengleichheit und -gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an schaffen. Dazu brauchen Kinder Förderung von Anfang an und gute Rahmenbedingungen, um ein gerechtes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.


