Pflegekinderkonzept
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Für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen verfügt der Kanton Solothurn über ein Pflegekinderkonzept. Darin sind das Verfahren und die qualitativen Anforderungen für die Bereiche Familien- und Tagespflege, Kindertagesstätten sowie stationäre Kinder- und Jugendbetreuung festgehalten.
Einleitung
Das Pflegekinderkonzept des Kantons Solothurn bildet die Grundlage für eine bedarfsgerechte und professionelle Kinder- und Jugendbetreuung und hat zum Ziel, den gesamten Pflegekinderbereich zu fördern, zu unterstützen und aufzuwerten.
Familienpflege (Teil I)
Pflegeeltern erziehen und betreuen in ihrem Haushalt nebst den eigenen auch Kinder oder Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können. Oftmals verbleiben die Pflegekinder für unbestimmte Zeit in der Pflegefamilie.
Tagespflege (Teil II)
Tageseltern betreuen Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren stundenweise, halb- oder ganztags bei sich zu Hause. Die Betreuungszeiten werden mit den Eltern individuell vereinbart.
Kindertagesstätten (Teil III)
Kindertagesstätten sind sozialpädagogische, familienergänzende Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschul-, Kindergarten- und Schulalter.
Stationäre Kinder- und Jugendbetreuung (Teil IV)
Die stationäre Kinder- und Jugendbetreuung (KiJuB) schliesst sämtliche Nicht-IV-Heime und sozialpädagogischen Grossfamilien, welche mehr als fünf Betreuungsplätze für unmündige Kinder und Jugendliche anbieten, ein.
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Pflegekinderverordnung: Ja zur Stossrichtung
08.09.2009 – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Justiz die generelle Stossrichtung der Revision der Pflegekinderverordnung. |



