Prämienverbilligung KVG
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Mit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 wird die Finanzierung der Prämienverbilligung neu geregelt. Die Bundesbeiträge werden nicht wie bisher in prozentualer Abhängigkeit des kantonalen Beitrags, sondern als Pauschalbetrag gewährt, welcher 7,5% der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht.
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Wirksame Verbilligung der Krankenkassenprämien (pdf)
12.05.2009 - Der Regierungsrat hat das Departement des Innern beauftragt, bis zum 25. März 2010 einen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative für eine wirksame Verbilligung der Krankenkassenprämien auzuarbeiten. |
Prämienverbilligung 2010
Der Bundesrat setzt die Anteile der einzelnen Kantone am Bundesbeitrag nach deren Wohnbevölkerung sowie nach der Anzahl der Versicherten fest (Art. 66 KVG). Der Kantonsbeitrag entspricht 80% des Bundesbeitrags. Der Kantonsrat hat zudem die Kompetenz den Kantonsbeitrag um 30 Millionen Franken zu erhöhen (§ 93 Sozialgesetz).
Nach den provisorischen Berechnungen des Bundesamtes für Gesundheit beträgt der Bundesbeitrag 2010 für den Kanton Solothurn 64'344‘602 Franken. Der Kantonsbeitrag beträgt folglich 51'475‘682 Franken (80% von 64'344‘602 Franken).
Für die Prämienverbilligung 2010 stehen stehen somit insgesamt 115'820'284 Franken zur Verfügung. .Dies entspricht einer Erhöhung der Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr von 9.2 Mio. Franken.




