Kindersitzpflicht
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Vorgeschriebene Sicherung seit 1. April 2010
Alter/Grösse | Vorgeschriebene Sicherung |
Kinder unter 12 Jahren, wenn sie kleiner als 150cm sind. | Geeignete Kinderrückhaltevorrichtung, welche gemäss der Serie 03 oder 04 ECE Reglement Nr. 44 geprüft ist. |
Kinder ab einer Körpergrösse von 150cm. | Vorhandener Sicherheitsgurt. |
Personen ab 12 Jahren | Vorhandener Sicherheitsurt. |
Anforderungen an Kinderrückhaltevorrichtungen
Unter den Begriff Kinderrückhaltevorrichtung fallen Kindersitze, Sitzerhöher und Babyschalen, aber auch die in Fahrzeugsitzen integrierten speziellen Vorrichtungen für Kinder.
Prüfanforderungen
Ab dem 1. April 2010 sind nur noch Kinderrückhaltevorrichtungen zugelassen, die nach der Serie 03 oder 04 des ECE-Reglements Nr. 44 geprüft wurden. Die Serie ergibt sich aus den ersten zwei Ziffern der Genehmigungsnummer. Die Angaben können entweder auf der ECE-Prüfetikette oder direkt auf dem Sitz angebracht sein. Kinderrückhaltevorrichtungen der Serie 01 oder 02 dürfen ab dem 1. April 2010 nicht mehr verwendet werden. Hier finden Sie die zu beachtenden Ziffern und weitere Informationen.
Mitführen von mehreren Kinderrückhaltevorrichtungen
Ob auf der hinteren Sitzreihe eines Personenwagens drei Kinderrückhaltevorrichtungen gleichzeitig nebeneinander verwendet werden können, hängt wesentlich vom Fahrzeug, den verwendeten Rückhaltevorrichtungen und dem Alter bzw. dem Gewicht der Kinder ab.
Verwendung von Kinderrückhaltevorrichtungen auf den Vordersitzen
Kinder dürfen unabhängig von ihrem Alter grundsätzlich auch auf dem Beifahrersitz mitgeführt werden. Sind Airbags vorhanden, dürfen aber nach hinten gerichtete Rückhaltevorrichtungen (Reboard) nur dann verwendet werden, wenn der Airbag deaktiviert ist. Nach vorne gerichtete Rückhaltevorrichtungen dürfen auf Plätzen mit Airbag verwendet werden, sofern dies in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges nicht ausgeschlossen ist.
Gewichtskategorien
Eine Kinderrückhaltevorrichtung muss für das Gewicht des Kindes geeignet sein. Die Gruppe zeigt an, mit welchem Gewicht eine Kinderrückhaltevorrichtung geprüft wurde.
Rückenlehne
Wenn eine Kinderrückhaltevorrichtung nach der Serie 03 oder 04 des ECE-Reglements Nr. 44 geprüft wurde, entspricht sie den rechtlichen Mindestanforderungen; nicht erforderlich ist es, dass sie eine Rückenlehne besitzt. Verkehrssicherheitsorganisationen empfehlen allerdings auf Grund des verbesserten Seitenaufprallschutzes wenn möglich die Verwendung von Kindersitzen mit Rückenlehnen.
Weitere Informationen zu Kindersitzen erhalten Sie auch aus dem Beitrag der TV-Sendung «Kassensturz».



