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Häusliche Gewalt

Unter den Begriff «Häusliche Gewalt» fallen Delikte, die zwischen Personen geschehen, die sich nahe stehen. Es handelt sich dabei um Personen, die innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheänlichen Beziehung leben. Oftmals beginnt «Häusliche Gewalt» im Kleinen. Mit der Zeit häufen sich die gewalttätigen Vorfälle. Verschiedene Formen treten zusammen auf. Schleichend entwickelt die gewalttätige Person ein straffälliges Verhalten.

 

«Häusliche Gewalt» äussert sich als:

  • Psychische Gewalt
  • Körperliche Gewalt
  • Sexuelle Gewalt

«Häusliche Gewalt» umfasst einerseits gewalttätige Verhaltensweisen, die direkt gegen das Schweizerische Strafgesetzbuch verstossen:

  • Schlagen
  • Einsperren
  • Beschimpfen, Bedrohen (verbal oder mittels Waffe)
  • Waffeneinsatz
  • Sexuelle Belästigung und Vergewaltigung

Andererseits fallen unter den Begriff auch böswillige Handlungen wie:

  • Vernachlässigen
  • Geld vorenthalten
  • Schikanieren
  • Unverhältnismässiges kontrollieren
  • Eine Person isolieren (z.B. Kontakte verbieten)

Betroffen sind zum grössten Teil Frauen und Kinder. Es gibt aber auch Gewalt gegen Männer. Gemäss einer Untersuchung erfährt jede fünfte Frau in der Schweiz mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner. Gewalt gegen Frauen ist meistens ein Ausdruck von ungleichen Machtverhältnissen in einer Partnerschaft.

 

Opfer von «Häuslicher Gewalt» sollten sich unbedingt an die Polizei/Opferhilfe oder an eine Beratungsstelle wenden. Nachfolgend einige hilfreiche Internetseiten zum Thema «Häusliche Gewalt».

 

Opferhilfe Aargau/Solothurn Beratungsstelle

Kampagne: Stopp! Häusliche Gewalt der Schweizerischen Kriminalprävention

Frauenhaus Aargau/Solothurn