Opferhilfe
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Opfer von Straftaten, die in ihrer körperlichen, sexuellen und psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind und/oder ihre Angehörigen (insbesondere Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, eingetragene Partnerschaft) sowie andere ihnen nahestehende Personen (z.B. Konkubinatspartner) haben Anrecht auf Opferhilfe.
Die Polizei Kanton Solothurn orientiert Opfer mittels Merkblatt über ihre Rechte und leitet die Daten der Opfer in ihrem Einverständnis an die Opferhilfestelle AG/SO weiter.
Lesen Sie dazu die Informationen auf dem Opferhilfemerkblatt:
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Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.so.ch/departemente/inneres/soziale-sicherheit/themen/problemlagen/opferhilfe.html




