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Opferhilfe


Opfer von Straftaten, die in ihrer körperlichen, sexuellen und psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind und/oder ihre Angehörigen (insbesondere Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, eingetragene Partnerschaft) sowie andere ihnen nahestehende Personen (z.B. Konkubinatspartner) haben Anrecht auf Opferhilfe.

 

 

Die Polizei Kanton Solothurn orientiert Opfer mittels Merkblatt über ihre Rechte und leitet die Daten der Opfer in ihrem Einverständnis an die Opferhilfestelle AG/SO weiter.

Lesen Sie dazu die Informationen auf dem Opferhilfemerkblatt:

 

> Opferhilfemerkblatt

 

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Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.so.ch/departemente/inneres/soziale-sicherheit/themen/problemlagen/opferhilfe.html

 

 

 


Schanzmühle
Werkhofstr. 33
4503 Solothurn

Telefon 032 627 71 11
Telefax 032 627 72 12

Notrufnummern

Int. Polizeinotruf

112

Polizeinotruf

117

Feuerwehr

118

Sanität

144

Das OHG-Merkblatt kann hier heruntergeladen werden:

 

 OHG-Merkblatt