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Reisedokumente für ausländische Staatsangehörige


Bei asylrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte weiterhin an das Asylbüro Solothurn.

Reiseausweis für Flüchtlinge

  • Anspruch haben anerkannte Flüchtlinge (Personen die Asyl erhalten haben und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge)
  • Ist biometrisch
  • Dauer der Ausstellung ca. 6-8 Wochen

Pass für ausländische Personen

  • Anspruch haben alle von der Schweiz als staatenlos Anerkannte sowie alle Schriftenlose mit einer B- oder C-Bewilligung
  • Ist biometrisch

Identitätsausweis mit oder ohne Bewilligung zur Wiedereinreise

Anspruch haben asylsuchende Personen bei:

  • schwerer Krankheit oder Tod von Familienangehörigen
  • zur Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren höchstpersönlichen Angelegenheiten
  • Schul- oder Ausbildungsreisen
  • einer Teilnahme an Sport- und Kulturanlässen
  • Vorbereitung der Ausreise oder definitiver Ausreise in einen Drittstaat
  • ist nicht biometrisch und wird weiterhin mit Antragsformular gemacht

Bewilligung zur Wiedereinreise (Visa in heimatlichen Pass)

  • Ist nicht biometrisch und wird weiterhin mit Antragsformular gemacht

Migration und Schweizer Ausweise
Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12
Postfach 132
4501 Solothurn

Telefon 032 627 63 70
Telefax 032 627 63 71

ausweiszentrum@ddi.so.ch

Standort

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 - 12:30
13:30 - 17:00

Donnerstag
08:00 - 12:30
13:30 - 19:00