Schweizer Ausweisschriften


Ausweise dienen der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der eigenen Identität. Alle Schweizer Staatsangehörige haben gemäss Ausweisgesetz Anspruch auf einen Ausweis je Ausweisart, sprich auf einen Pass (Pass 03, Pass 06, Pass 10 oder provisorischen Pass) sowie eine Identitätskarte.

Hier finden Sie genauere Angaben über die einzelnen Ausweisschriften:

Unmündige oder entmündigte Personen sind durch die sorgeberechtigte Person bzw. durch den Vormund oder die Vormundin zu begleiten. Die Begleitperson einer entmündigten Person muss den entsprechenden Ernennungsakt vorlegen, sowie sich persönlich (mit Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis) ausweisen können. Bei Anträgen für Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge sind vom nicht anwesenden Elternteil die schriftliche Einwilligung mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formular „Einwilligungserklärung“ sowie eine Passkopie vorzuweisen.
Falls vorhanden ist der Nachweis des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts vorzulegen.

Eine Reise ins Ausland ist geplant
Falls Sie einen neuen Pass oder ein Kombi benötigen, beantragen sie diesen online, telefonisch oder persönlich beim kantonalen Ausweiszentrum. Sie brauchen kein Foto mitzunehmen, da dieses im Ausweiszentrum erfasst wird. Bitte nehmen Sie den alten Pass und/oder die alte Identitätskarte mit.

Antrag online erfassen

 

Bei Bedarf einer neuen Identitätskarte, sprechen Sie bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde vor. Es sind ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) sowie die alte Identitätskarte mitzubringen. Der Antrag wird zur weiteren Verarbeitung von der Einwohnerkontrolle direkt an das Ausweiszentrum weitergeleitet werden.

 

Informationen über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Reiselandes.