Widerruf / Entfernungs-+ Fernhaltemassnahmen
Eine Bewilligung wird widerrufen, wenn:
- eine Bedingung nicht eingehalten wird (wie beispielsweise Zusammenwohnen; Besuch von Sprach- und Integrationskursen)
- strafrechtliche Verurteilungen vorliegen und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.
- Schuldenwirtschaft und Fürsorgeabhängigkeit vorliegen.
Wird ein Widerruf ausgesprochen, erfolgt eine Wegweisung aus der Schweiz.
Wird ein ausländischer Staatsangehöriger aufgegriffen, welcher über keine Bewilligung verfügt, erfolgt eine formlose Wegweisung. Die Person hat die Schweiz – unter Androhung von Zwangsmassnahmen - umgehend zu verlassen. Bei schwerwiegenden Verstössen wird beim Bundesamt für Migration ein Einreiseverbot beantragt.


