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Widerruf / Entfernungs-+ Fernhaltemassnahmen

Eine Bewilligung wird widerrufen, wenn:

  • eine Bedingung nicht eingehalten wird (wie beispielsweise Zusammenwohnen; Besuch von Sprach- und Integrationskursen)
  • strafrechtliche Verurteilungen vorliegen und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.
  • Schuldenwirtschaft und Fürsorgeabhängigkeit vorliegen.

Wird ein Widerruf ausgesprochen, erfolgt eine Wegweisung aus der Schweiz.

Wird ein ausländischer Staatsangehöriger aufgegriffen, welcher über keine Bewilligung verfügt, erfolgt eine formlose Wegweisung. Die Person hat die Schweiz – unter Androhung von Zwangsmassnahmen - umgehend zu verlassen. Bei schwerwiegenden Verstössen wird beim Bundesamt für Migration ein Einreiseverbot beantragt.

Migration und Schweizer Ausweise
Ambassadorenhof
4509 Solothurn

Telefon 032 627 28 37
Telefax 032 627 22 67

Standort

Öffnungzeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00
14:00 - 17:00