Integration
Integration ist ein gegenseitiger Prozess und erfordert die Bereitschaft sämtlicher Akteure: Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, ausländische Staatsangehörige, Schweizer Bürger).
Aufenthaltsbewilligungen werden mit Bedingungen verknüpft, dass Sprach-. und Integrationskurse besucht werden müssen.
Der Integrationsstand wird bei Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gebührend berücksichtigt. Straffälliges Verhalten, fehlende Integration sowie Schulden oder Sozialhilfebezug können dazu führen, dass eine Bewilligung entzogen, resp. nicht verlängert wird.


