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Gebühren

Inkrafttreten der Revision des Gebührentarifs per 01. April 2007:

Ab 01. April 2007 gelten neue Gebührenansätze gemäss dem folgenden Auszug aus den kantonalen Gebührentarif (BGS 615.11):

§ 78
Für die in Artikel 12 der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 20. Mai 1987 (Gebührenverordnung ANAG) aufgeführten Bewilligungen und Amtshandlungen werden die darin enthaltenen Ansätze erhoben.

§ 78bis Amtshandlungen im Migrationsbereich

  1. Verfügungen     100 - 1'000
  2. Stellungnahme zu Visumsantrag     100
  3. Kontrolle einer Garantieerklärung     50
  4. Bearbeitung von Anträgen für Reisedokumente     20
  5. Ausstellung einer Bestätigung     25
  6. Adressauskunft     20
  7. Vermittlung von Dolmetschern     50
  8. Für Verrichtungen in dringenden Fällen oder ausserhalb der Büroöffnungszeiten wird ein Zuschlag von 50 Prozent zur ordentlichen Gebühr erhoben.
  9. Für Annullationen und Ersatzgesuche für Tänzer, Künstler sowie für Musiker wird ein Zuschlag von 50 Franken erhoben.

Gebührenverordnung AuG

BFM-Rundschreiben, kantonale Höchstgebühren per 24.01.2011

Kantonaler Gebührentarif