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Migration

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) ist per 01.01.2008 in Kraft getreten.

Das neue Gesetz gilt für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA-Ländern sowie für Bürger aus Rumänien und Bulgarien.

Für EU/EFTA-Bürger regelt das Freizügigkeitsabkommen die Zulassung, den Aufenthalt und den Familiennachzug. Das neue Ausländergesetz gilt jedoch in Teilbereichen auch für EU/EFTA-Bürger, unter anderem betreffend Anmeldefristen, Erteilung der Niederlassungsbewilligung und Integration

Migration und Schweizer Ausweise
Ambassadorenhof
4509 Solothurn

Telefon 032 627 28 37
Telefax 032 627 22 67

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Um Ihnen den Start in der Schweiz zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, beispielsweise am Geothe-Institut in Ihrem Heimatland vor der Einreise in die Schweiz einen Deutschkurs zu besuchen.