Migration
Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) ist per 01.01.2008 in Kraft getreten.
Das neue Gesetz gilt für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA-Ländern sowie für Bürger aus Rumänien und Bulgarien.
Für EU/EFTA-Bürger regelt das Freizügigkeitsabkommen die Zulassung, den Aufenthalt und den Familiennachzug. Das neue Ausländergesetz gilt jedoch in Teilbereichen auch für EU/EFTA-Bürger, unter anderem betreffend Anmeldefristen, Erteilung der Niederlassungsbewilligung und Integration


