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Selbständig Erwerbende

Die Voraussetzungen zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit werden geprüft. Entscheidend ist, dass die gesuchstellende Person:

  • unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet
  • In unabhängiger Stellung ist und auf eigenes wirtschaftliches Risiko arbeitet
  • Nach aussen mit eigenem Firmennamenauftritt
    die Betriebs-Organisation frei wählt
  • für mehrere Auftraggeber tätig ist Selbständig ist auch wer andere Personen beschäftigt.

Selbständig Erwerbstätige verlieren ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie die eigenen Mittel nicht mehr selber aufbringen und von der Sozialhilfe abhängig werden.

 

EG/EFTA-Staatsangehörige
Personen, die zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten (Einrichtungszeit). Gelingt nach Ablauf dieser Frist der Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit, durch Vorlegen der Geschäftsbücher, wird eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre erteilt.

 

Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit setzt in aller Regel die ordnungsgemässe Gründung eines Handels-, Fabrikations- oder eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes oder einer juristischen Gesellschaft voraus. Ebenso ist die Anmeldung an die AHV (Ausgleichskasse) als selbständige Erwerbstätige unumgänglich.

 

Drittausländer
Ausländer, welche nicht im Besitze der Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) sind, erhalten grundsätzlich keine Bewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit. Ausnahmen mit Ausländerausweis B können bewilligt werden, wenn:

  • der/die Ehepartner/in CH-Bürger/in ist
  • die ausländische Arbeitskraft in den nächsten sechs Monaten die Aufenthaltsbewilligung C erhält
  • wichtige wirtschaftliche Interessen (Schaffung von Arbeitsplätzen) im Vordergrund stehen
  • die Anmeldung bei der AHV erfolgt ist (Kopie der AHV-Anmeldung beilegen)
     

Weitere Informationen erhalten Sie bei

 

Migration und Schweizer Ausweise
Arbeitsbewilligungen
Tel: 032 627 94 55
Fax: 032 627 94 43
E-Mail: bewilligungen@ddi.so.ch

Themen

Merkblatt selbst. Erwerbstätigkeit


    Merkblatt selb. Erwerbstätigkeit (Anhang)


      Formulare

      Formular selbständig Erwerbende