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Aufenthalter

Aufenthalt für EG/EFTA-Staatsangehörige
Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung von Personen aus den bisherigen EG/EGFTA-15/17-Staaten sind bei der Abteilung Migration und Schweizer Ausweise, Ambassadorenhof, 4509 Solothurn www.migration.so.ch einzureichen. Diese werden direkt durch diese Amtsstelle bearbeitet.

 

Aufenthalt für Drittstaatsangehörige
Die Aufenthaltsbewilligung berechtigt zu einer Erwerbstätigkeit und zur Wohnsitznahme. Sie gilt für ein Jahr. Sie kann mit Bedingungen verknüpft werden und kann ohne neue Kontingentsbelastung verlängert werden.

 

Gesuche für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sind bei der Abteilung Migration und Schweizer Ausweise, Ambassadorenhof, 4509 Solothurn einzureichen. Dem gut begründeten und dokumentierten Gesuch sind nebst Angaben über die Personalsituation der Firma auch Angaben über den betreffenden Ausländer und dessen Qualifikation beizulegen. Für den Informatik- und EDV-Bereich bspw. ist in der Regel eine entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium der ein HTL-/HWV-Diplom mit anschliessender zweijähriger Praxis nachzuweisen Der Nachweis, dass auf dem einheimischen Arbeitsmarkt sowie dem EU/EFTA-Raum keine geeignete Arbeitskraft gefunden werden konnte, wird grundsätzlich verlangt.

 

Dem Bundesamt für Migration, BFM, müssen alle Gesuche für Drittstaatsangehörige zur Zustimmung überwiesen werden. Das AWA leitet nur diejenigen Gesuche an das Bundesamt für Migration (BFM) weiter, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen.

 

Erforderliche Unterlagen:

 

    * Gesuchsformulare im Doppel
    * Ausführliche Gesuchsbegründung
    * Tabellarischer Lebenslauf
    * Qualifikationsnachweis (Diplome, Arbeitszeugnisse)
    * Nachweis der Suchbemühungen
    * Arbeitsvertrag
    * Passkopie

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei

 

Migration und Schweizer Ausweise
Arbeitsbewilligungen
Tel: 032 627 94 55
Fax: 032 627 94 43
E-Mail: bewilligungen@ddi.so.ch