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Aktuelles

Der Regierungsrat hat am 23. Januar 2012 die Änderung der Richtlinien über die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Solothurn im Bereich der Beiträge an Sportanlagen genehmigt. Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 beträgt die Beitragshöhe für Gesuche um Beiträge an Grossprojekte in der Regel 10%, ausnahmsweise bis zu maximal 20%, der beitragsberechtigten Kosten. Grossprojekte sind Projekte mit beitragsberechtigten Kosten über Fr. 500‘000.--. Ziel ist eine langfristige und ausgewogene Beitragszusprechung.

 

Regierungsratsbeschluss Nr. 2012/116 vom 23. Janaur 2012

 

Wichtig:

Bei Gesuchen um Beiträge an Grossprojekte, die bis am 30. September des laufenden Jahres eingehen, erfolgt die allfällige Beitragszusprechung frühestens für das Folgejahr. Gehen solche Gesuche nach dem 30. September des laufenden Jahres ein, erfolgt die allfällige Beitragszusprechung frühestens für das übernächste Jahr.