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Neue Spitalfinanzierung: Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Mit der Spitalliste (Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie) wird die stationäre Versorgung für die Solothurner Bevölkerung sichergestellt. Neu differenziert die Spitalliste das Leistungsangebot nach Leistungsgruppen. Die Leistungsgruppen bündeln die stationären Behandlungen in medizinisch sinnvolle Einheiten. Alle Eingriffe in einem Spital sind somit einer bestimmten Leistungsgruppe zugeordnet.

 

Neu wird ab 1.1.2012 nach Listenspitälern des Kantons Solothurn und Listenspitälern eines andern Kantons unterschieden und nicht mehr nach inner- und ausserkantonalen Leistungserbringern.

 

Die Spitalliste des Kantons Solothurn gewährleistet für die KantonseinwohnerInnen die Versorgungssicherheit. Alle medizinisch notwendigen Behandlungen sind mit der Spitalliste abgedeckt. Die Listenspitäler müssen die versicherten Personen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn aufnehmen. Zudem werden die Kosten von den Krankenkassen und dem Kanton Solothurn je zur Hälfte getragen.

 

Falls PatientInnen eine Behandlung in einem Spital wünschen, das für die gewünschte Behandlung nicht auf der Spitalliste des Kantons Solothurn ist, können sie ab 1. Januar 2012 unter jenen Spitälern frei wählen, die auf einer anderen kantonalen Spitalliste sind. Dabei gibt es aber eine Einschränkung. Die Krankenkassen und der Kanton Solothurn bezahlen höchstens den Tarif, der in einem Listenspital des Kantons Solothurn für die betreffende Behandlung gilt (sogenannter Referenztarif):

  • Steht das Zielspital mit der gewünschten Behandlung beziehungsweise Leistungsgruppe auf der Spitalliste eines anderen Kantons, und ist der Tarif dieses Spitals tiefer als der Referenztarif des Kantons Solothurn, so übernehmen die Krankenkassen und der Kanton Solothurn die Behandlungskosten.

  • Steht das Zielspital mit der gewünschten Behandlung beziehungsweise Leistungsgruppe auf der Spitalliste eines andern Kantons und ist der Tarif des Zielspitals höher als der Referenztarif des Kantons Solothurn, so beteiligt sich der Kanton Solothurn bis zur Höhe seines Referenztarifs an den Kosten. Die Differenzkosten müssen die PatientInnen respektive allfällige Zusatzversicherungen tragen.

  • Steht das Zielspital auf keiner kantonalen Spitalliste, so beteiligt sich der Kanton Solothurn nicht an den Behandlungskosten.

Die Referenztarife leiten sich von der sogenannten Baserate ab. Für 2012 beträgt die Baserate der Solothurner Spitäler AG (soH) voraussichtlich 9‘890 Franken. Der Kanton Solothurn und die Krankenkassen übernehmen daher in den Spitälern mit einer Baserate von höchstens 9‘890 Franken für alle Behandlungen die vollen Kosten (Augenheilkunde voraussichtlich 9‘400 Franken).

 

Die zuweisende Ärzteschaft und die Leistungserbringer stehen in der gesetzlichen Aufklärungspflicht über mögliche Kostenfolgen einer Behandlung.

 

Kostengutsprachen können nur bei Vorliegen eines medizinischen Grundes bewilligt werden. Wenn ein medizinischer Grund im Sinne des KVG vorliegt, übernehmen der Kanton Solothurn und die Krankenkassen die vollen Kosten. Ein medizinischer Grund im Sinne des KVG liegt dann vor, wenn eine Leistung im Kanton nicht verfügbar ist oder ein Notfall vorliegt. Ein Notfall wiederum wird anerkannt, wenn die Notfallsituation ausserhalb des Wohnkantons eingetreten ist und die Rückverlegung des Patienten nicht zumutbar ist.

 

Die Spitalliste gilt nicht für Belange der Hochspezialisierten Medizin wie Organtransplantationen, schwere Verbrennungen u.ä. – hier gilt die freie Wahl unter den zugelassenen Anbietern. Die Spitalliste dazu finden Sie hier

 

Die Solothurner Spitäler AG (soH) ist mit der invasiven Kardiologie auf der Spitalliste des Kantons Solothurn. Hier finden Sie Informationen über den Zeitplan bis zum Vollbetrieb der Kardiologie. Bis zum Erreichen des Vollbetriebs können Kardiologie-PatientInnen unter der Rubrik „medizinischer Grund“ in das Inselspital, das Kantonsspital Aarau, das Universitätsspital Basel oder das Kantonsspital Liestal überwiesen werden. Dafür ist ein Kostengutsprachegesuch notwendig.

 

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema (FAQs)

Gesundheitsamt
Ambassadorenhof
4509 Solothurn

Telefon 032 627 93 71
Telefax 032 627 93 51

gesundheitsamt@ddi.so.ch

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