Was Sie bei der Spitalwahl ab 1.1.2012 beachten müssen
Die Spitalliste (Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie) des Kantons Solothurn gewährleistet für die Kantonseinwohner/innen die Versorgungssicherheit. Alle medizinisch nötigen Behandlungen sind mit der Spitalliste abgedeckt. Die Listenspitäler müssen alle versicherten Personen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn aufnehmen. Zudem werden die Kosten von den Krankenkassen und dem Kanton Solothurn je zur Hälfte getragen.
Die Spitäler und die einweisenden Ärzte haben die Pflicht, Sie vor jeder Spitalbehandlung über die Kostenfolgen zu informieren. Auch die Krankenkassen können über die Kostenfolgen eines Spitalaufenthaltes Auskunft geben. Fragen Sie deshalb rechtzeitig den einweisenden Arzt, das Zielspital oder Ihre Krankenkasse, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen auch das Gesundheitsamt zur Verfügung. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, müssen Sie vor einem geplanten Spitalaufenthalt Ihre Krankenkasse fragen, ob die Kosten gedeckt sind.
Falls Sie eine Behandlung in einem Spital wünschen, das für die gewünschte Behandlung nicht auf der Spitalliste des Kantons Solothurn ist, können Sie ab 1.1.2012 unter jenen Spitälern frei wählen, die auf einer anderen Spitalliste sind. Dabei gibt es aber eine Einschränkung:
- Ihre Krankenkasse und der Kanton Solothurn bezahlen höchstens den Tarif, der in einem Listenspital des Kantons Solothurn für die betreffende Behandlung gilt (sogenannter Referenztarif).
Über die Höhe der Tarife in einem bestimmten Spital gibt die sogenannte Baserate Auskunft. Für 2012 beträgt die Baserate der Solothurner Spitäler AG (soH) voraussichtlich CHF 9'890.- Der Kanton Solothurn und Ihre Krankenkasse übernehmen daher in den Spitälern mit einer Baserate von höchstens CHF 9'890.- für alle Behandlungen die vollen Kosten (Augenheilkunde höchstens CHF 9'400.-). Wenn das Spital Ihrer Wahl teurer ist, müssen Sie (oder allenfalls Ihre Zusatzversicherung) die Mehrkosten bezahlen.
Ist bei einem Notfall im Sinne des KVG eine Behandlung in einem nicht auf der Spitalliste des Kantons Solothurn aufgeführten Spital nötig, übernehmen Ihre Krankenkasse und der Kanton Solothurn die Kosten.


