Rauchverbot
Gemäss dem vom Solothurner Stimmvolk am 26. November 2006 im Rahmen einer Variantenabstimmung beschlossenen Gesundheitsgesetz gilt in den Gastronomiebetrieben im Kanton Solothurn grundsätzlich ein Rauchverbot. Dabei ist das Einrichten von bewilligungspflichtigen Fumoirs erlaubt.