Studien, klinische Versuche mit Heilmitteln
Studienbewilligung:
- Studien mit noch nicht zugelassenen Arzneimitteln,
- Studien mit zugelassenen Arzneimitteln für neue Indikationen, Applikationsformen oder Dosierungen sowie
- Prüfungen von neuen Untersuchungsmethoden oder Behandlungstechniken
werden von der Ethikkommission des Kantons Aargau beurteilt, die auch für den Kanton Solothurn zuständig ist.
Zur Eingabe dient das Basisformular "Antrag auf Begutachtung eines biomedizinischen Forschungsprojektes". Weitere Anleitungen sind auf der Homepage von Swissmedic abrufbar.
Gesetzliche Grundlage: Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln


