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Studien, klinische Versuche mit Heilmitteln

 

Studienbewilligung:                                   

  • Studien mit noch nicht zugelassenen Arzneimitteln, 
  • Studien mit zugelassenen Arzneimitteln für neue Indikationen, Applikationsformen oder Dosierungen sowie 
  • Prüfungen von neuen Untersuchungsmethoden oder Behandlungstechniken

werden von der Ethikkommission des Kantons Aargau beurteilt, die auch für den Kanton Solothurn zuständig ist.

 

Zur Eingabe dient das Basisformular "Antrag auf Begutachtung eines biomedizinischen Forschungsprojektes". Weitere Anleitungen sind auf der Homepage von Swissmedic abrufbar.

Gesetzliche Grundlage: Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln

Gesundheitsamt
Ambassadorenhof
4509 Solothurn

Telefon 032 627 93 71
Telefax 032 627 93 51

gesundheitsamt@ddi.so.ch

Standort