Herstellung und Grosshandel
Herstellung in kleinen Mengen
Für die Herstellung von Arzneimitteln in kleinen Mengen für die eigene Kundschaft in Apotheken und Drogerien gelten besondere Vorschriften.
Grosshandel
Diese Apotheken und Drogerien (Liste) sind im Kanton Solothurn berechtigt, bei Grossisten Arzneimittel zu beziehen. Einzelne Drogerien sind zur Abgabe der Listen C bis E berechtigt. Diese Drogerien sind hier aufgelistet.
Die Heilpraktikerbewilligung berechtigt nicht zur Abgabe von Arzneimitteln und nicht zum Bezug von Arzneimitteln im Grosshandel.
Diese Ärzte und Ärztinnen (Liste) besitzen eine Bewilligung zur Führung einer privaten Apotheke.
Zahnarztpraxen (Liste) dürfen im Grosshandel Medikamente für die unmittelbare Anwendung am Patienten beziehen.
Aufsicht über Herstellung und Grosshandel
Die Herstellung in grossen Mengen und der Grosshandel werden vom Regionalen Heilmittelinspektorat (RHI) kontrolliert und erhalten von Swissmedic eine Bewilligung.
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EDV-Validierung
Wenn EDV-Systeme in pharmazeutischen Betrieben zur Anwendung kommen, müssen die Grundsätze der Validierung befolgt werden.



