Betäubungsmittel

 

Der Bestand an Betäubungsmitteln muss laufend dokumentiert werden. Dafür können EDV-Lagerbewirtschaftungsprogramme oder folgende Excel-Formulare verwendet werden:

 

Laufende Lagerkontrolle

Für jedes einzelne Präparat muss eine solche Liste tagesaktuell nachgeführt werden.

 

Betm-Liste für die Jahresmeldung

Bitte löschen Sie bei der Bearbeitung alle Zeilen mit Präparaten, die das ganze Jahr nicht vorrätig gehalten, bezogen oder abgegeben worden sind. 

 

 

Mengenbegrenzung beim Verordnen gemäss Art. 43 der Betäubungsmittelverordnung:
Die verschriebene Menge darf nicht über den Bedarf für die Behandlung während eines Monats hinausgehen. Ausnahmsweise, wenn es die Umstände rechtfertigen und unter Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 11 BetmG kann die Dauer um zwei Monate verlängert werden; der verschreibende Arzt hat in diesem Fall die genaue Dauer der laufenden Behandlung auf dem Rezept anzugeben

 

Andere häufig gestellte Fragen zu Betäubungsmitteln beantwortet Swissmedic auf ihrer Homepage.

Wo können Betäubungsmittel-Rezeptformulare bestellt werden? Im Gesundheitsamt des Kantons Solothurn.

Entsorgung

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Betäubungsmittel müssen mit einem Lieferschein, auf dem alle Artikel und Mengen notiert sind, dem Lieferanten oder dem Kantonsapotheker zugestellt werden (Adresse rechts oben). Für diesen Lieferschein gibt es keine Formvorschriften. Bei Paketversand ist kein Einschreiben erforderlich.