Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Die Lebensmittelkontrolle überprüft folgende Betriebe:
- Verpflegungsbetriebe
- Handelsbetriebe
- Gewerbebetriebe
- Industriebetriebe
- Altersheime und Spitäler
- Kinderkrippen und Tagestätten
hinsichtlich der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben.
Die Häufigkeit der Kontrollen erfolgt nach einem gesamtschweizerisch harmonisierten, risikobasierten System. Die Basis der Risikobeurteilung bildet die Bewertung aufgrund der letzten Kontrollergebnisse sowie die Grösse des Betriebes und die Art seiner Waren.
Gut geführte Betriebe werden alle 2 bis 3 Jahre überprüft, problematische Betriebe werden entsprechend häufiger kontrolliert und eng begleitet.





