Schwimmbäder
Das Trink- und Badewasserinspektorat kontrolliert mit Inspektionen und Probenahmen, ob und wie gut die Vorschriften der Kantonalen Bäderverordnung in den rund 40 öffentlichen Schwimmbädern eingehalten werden.
Die kantonale Bäderverordnung nennt als massgebende Richtlinie für den Bau und Betrieb der Bäder unter anderem die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Als Grundlage für die Beurteilung der Wasseraufbereitungsanlagen und des Beckenwassers wird die SIA-Norm 385/9 (Ausgabe 2011) des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins verwendet.
Hinweise für Badbetreiber
Die Betreiber von öffentlichen Bädern sind im Rahmen ihrer Selbstkontrolle verpflichtet, die Badewasserqualität gemäss Weisung über die Beurteilung von Badewasser zu überwachen.
Neu- und Umbauten von Bädern bedürfen, vorgängig der ordentlichen Baubewilligung, die Genehmigung der Kantonalen Fachstellen. Die entsprechenden Dokumente sind uns rechtzeitig vorzulegen.





