Aufgaben
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Die Lebensmittelkontrolle Solothurn überprüft im Rahmen von risikobasierten Kontrollen die Einhaltung und Umsetzung der geltenden rechtlichen Vorgaben. Gut geführte Beriebe werden alle 2 bis 3 Jahre überprüft, problematische Betriebe werden entsprechend häufiger kontrolliert und eng begleitet.
Das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände hält folgende Grundsätze fest:
> | Schutz der Konsumenten vor einer Gesundheitsgefährdung durch |
> | Schutz der Konsumenten vor Täuschung durch Betrug und Fälschung |
> | Regelung des hygienischen Umgangs mit Lebensmittel |
Der Anwendungsbereich des Lebensmittelgesetzes erstreckt sich von der landwirtschaftlichen Produktion (Primärproduktion) über alle Verarbeitungs- und Zwischenstufen bis zur Abgabe der Waren an den Konsumenten unter Einschluss der Kennzeichnung und Werbung.
Wer Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, lagert, transportiert oder abgibt, ist für deren einwandfreie Qualität und korrekte Kennzeichnung verantwortlich (Selbstkontrolle). Die Kantonale Lebensmittelkontrolle überprüft die Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie die Umsetzung dieser Selbstkontrolle.
Zu den Lebensmitteln zählen Nahrungsmittel und Genussmittel. Nahrungsmittel dienen dem Aufbau und Unterhalt des menschlichen Körpers. Genussmittel sind alkoholische Getränke, Tabak sowie andere Raucherwaren. Zu den Gebrauchsgegenständen zählen Geschirr, Geräte und Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, sowie Kosmetika, Schmuck, Tätowierfarben und -geräte oder Spielzeuge für Kinder.
Freibäder und Hallenbäder
Neben dem Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung überwachen wir, gestützt auf die kantonale Bäderverordnung, die öffentlichen Gemeinschaftsbäder (Frei- und Hallenbäder) in Gemeinden, Schulen, Heimen und Spitälern.







