Unbedenklichkeitserklärung / Certificates of Good Standing
Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland arbeiten möchten, benötigen oftmals eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung (engl. Certificate of Good Standing), insbesondere für Commonwealth-Länder.
Für selbständig praktizierende Ärztinnen und Ärzte gilt:
- Sie wenden sich an das Gesundheitsamt und erhalten dort eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing.
- Das Dokument wird anschliessend durch den Präsidenten der Vereinigung der Kantonsärzte (VKS) beglaubigt.
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte / Spitalärztinnen und - ärzte gilt:
- Sie wenden sich an die Personalverantwortlichen Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers (Solothurner Spitäler AG soH).
- Diese stellen Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing aus.
- Das Dokument wird anschliessend durch das kantonale Gesundheitsamt beglaubigt und durch den Präsidenten der Vereinigung der Kantonsärzte (VKS) überbeglaubigt. Diese Überbeglaubigung durch die VKS ist vor allem für die Commonwealth-Länder notwendig.
Präsident der Vereinigung der Kantonsärzte (VKS):
Herr Dr. med. Chung-Yol Lee
Kantonsarzt
Chemin des Pensionnats 1
1700 Fribourg
Tel. 026 305 79 80 (Sekretariat)
Fax 026 305 79 81
Mail: medecin.cantonal@fr.ch
Weitere Informationen zur Registrierung in den Commonwealth-Ländern finden Sie auf der Homepage des General Medical Council (GMC).





